Um den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, hat der begleitete kombinierte Verkehr («Rollende Landstrasse») in den letzten Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat in diesem Zusammenhang die Detailberatung der Vorlage des Bundesrates vorgenommen (22.064 Güterverkehrsverlagerungsgesetz und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs; Änderung). Im Hinblick auf das Wachstumspotenzial des zukunftsträchtigen unbegleiteten kombinierten Verkehrs besteht in der Kommission Einigkeit über die definitive Einstellung der Rollenden Landstrasse. In Bezug auf den Zeitpunkt dieser Einstellung gehen die Meinungen allerdings auseinander. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sich die Kommission für eine Weiterführung bis Ende 2028 ausgesprochen. Zu diesem Zweck sollen 106 Mio. Franken bewilligt werden. Die Kommissionsmehrheit beruft sich dabei insbesondere auf das in der Verfassung festgehaltene und noch immer nicht erreichte Verlagerungsziel und befürchtet bei einer früheren Einstellung eine Rückverlagerung auf die Strasse. Ausserdem weist sie darauf hin, dass die Rollende Landstrasse nach wie vor gut ausgelastet ist und damit durchaus einer Nachfrage entspricht. Sie befürwortet damit die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Variante. Eine Kommissionsminderheit erachtet es als einen guten Kompromiss, für die Weiterführung dieser flankierenden Massnahme bis Ende 2026 insgesamt 64 Mio. Franken vorzusehen. Für sie stellt diese Variante einen Mittelweg zwischen Verlagerungsabsicht und finanziellem Aufwand dar, welcher der Logistikbranche gleichzeitig einen klaren Fahrplan bietet. Sie schliesst sich somit der vom Bundesrat in der Botschaft vorgesehenen Variante an. Eine weitere Minderheit möchte die Rollende Landstrasse lediglich bis Ende 2024 weiterführen und sie dazu mit 25 Mio. Franken unterstützen, damit anstehende Entscheidungen und Investitionen in der Logistikbranche nicht herausgeschoben werden. In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Vorlage aus. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt.
Europäische Eisenbahnpolitik
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates befürwortet die Weiterführung der Rollenden Landstrasse bis 2028, bevor diese im Anschluss definitiv eingestellt wird. – 15.02.2023
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